Was kann in 10 Sekunden erzählt werden und wie? Ganz schnell? Oder der Kürze entgegengesetzt mit Reduktion und Langsamkeit? Reichen drei Bilder, um eine Geschichte zu erzählen, kann ein aufblitzendes Wort eine Geschichte sein, oder ein kurzes Flattern irgendwo im Bild? Soll überhaupt eine Geschichte erzählt werden, oder genügt ein kleines Ereignis, eine Sensation? Wann wird das Bild zur Animation?
In Zusammenarbeit mit Bildwirf Kinodia schreibt Fantoche einen Wettbewerb für 10-Sekunden-Animationen aus. Das Thema ist frei. Einzige Bedingung ist die Länge von maximal 10 Sekunden.
Aus eingereichten Arbeiten wählen Vertreter von Fantoche und Bildwurf Animationen aus, die dann während des Festivals vom 6. bis 11. September in der Badener Galerie DOK zu sehen sein werden. Eine dreiköpfige Jury wird die Arbeiten begutachten und die beste Animation mit einem Preis von 500 CHF auszeichnen.
Im Anschluss an das Festival wird eine Auswahl der Mini-Animationen mit dem «Best of Fantoche»-Programm auf Tournée durch verschiedene Schweizer Studiokinos geschickt und auf cineman.ch veröffentlicht.
Einsendeschluss: 19. August 2005
Weitere Informationen:
www.bildwurf.ch
www.fantoche.ch
Die Universität Freiburg ist die mehrsprachige Universität «par excellence». Die Mehrsprachigkeit steht auch im Zentrum der Oktoberausgabe von «Universitas Friburgensis», dem Forschungsmagazin der Universität Freiburg. In diesem Zusammenhang schreibt der Dienst für Presse und Kommunikation einen Karikaturwettbewerb aus.
| Thema: | «Mehrsprachigkeit oder Babylone en Suisse» |
| Teilnahmeberechtigung: | alle ausser die Jurymitglieder |
| Format: | max. A3 |
| Technik: | keine Einschränkungen |
| Preise: | 1. Preis CHF 500.- & Reproduktion in Universitas Friburgensis
2.-5. Preis CHF 200.- & Reproduktion in Universitas Friburgensis Alle weiteren publizierten Arbeiten werden mit CHF 50.- honoriert. |
Einsendeschluss: 12. September 2005
Weitere Informationen:
www.unifr.ch
Das Bundesamt für Kultur vergibt Beiträge an die Produktion von künstlerischen Arbeiten aus dem Bereich der digitalen Medienkunst. Das Förderinstrument Sitemapping.ch/mediaprojects kann Projekte aus allen Sparten unterstützen, die sich durch einen künstlerischen Umgang mit den Neuen Medien auszeichnen. Antragsberechtigt sind Schweizer oder in der Schweiz wohnhafte Kunstschaffende und Künstlergruppen. Die Eingaben müssen die Entwicklung und Produktion von neuen Arbeiten betreffen. Sie werden von einer Expertenkommission begutachtet.
Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen, werden bei der Vergabe der Beiträge die innovative Handhabung sowie die kritische Auseinandersetzung mit den Neuen Technologien ausgezeichnet. Beiträge werden für innerhalb folgender Kategorien ausgerichtet: Preproduction (Von der Idee zum Konzept), Production (Vom Konzept zur Realisierung): «Digital Screen», «Interactive», «Network Communities», «Inventive Software» und «Residency».
Es werden keine Zuschüsse an Diplomarbeiten ausgerichtet.
Pro BewerberIn bzw. Gruppe kann nur ein Gesuch eingereicht werden. Eine gleichzeitige Bewerbung als Einzelperson und in einer Gruppe ist nicht möglich.
Einsendeschluss: 8. Oktober 2005
Weitere Informationen:
www.sitemapping.ch/mediaprojects/
Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung schweizerischer*, professioneller bildender KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und TonkünstlerInnen in finanziell schwieriger Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfristige künstlerische Recherchen und Projekte. Die Höhe der Zuwendungen beträgt zwischen 2'000 und 10'000 Franken. Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen wird bei der Vergabe der Beiträge die ökonomische Situation der Gesuchstellenden berücksichtigt. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. Kunstschaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es können keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden der Kommission des Kulturfonds zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
* Als SchweizerInnen gelten auch Personen, die sich seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz aufhalten oder die mit einer Person schweizerischer Nationalität verheiratet sind.
Es werden keine Zuschüsse an Diplomarbeiten ausgerichtet.
Einsendeschluss: 15. Oktober 2005
Weitere Informationen:
www.bak.admin.ch
JournalistInnen - und in diesem Jahr auch zum ersten Mal FotografInnen und FotojournalistInnen(!) - aus den 25 EU-Mitgliedsländern sind aufgerufen, Arbeiten zum Thema Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung von Vielfalt in der Arbeitswelt einzureichen.
Die Europäische Kommission vergiebt zum zweiten Mal den Journalistenpreis «Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.» für Veröffentlichungen im Jahr 2005, um die Arbeit von Journalisten anzuerkennen, die zu einem besseren Verständnis für den Nutzen von Vielfalt und den Kampf gegen Diskriminierung beitragen.
Print-, Online- und Fotojournalisten aus allen 25 EU-Mitgliedsstaaten werden aufgerufen, Beiträge einzureichen zum Thema Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion oder Alter, Weltanschauung, Behinderung und sexueller Orientierung, sowie zur Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz.
2005 wird der Journalistenpreis zum ersten Mal zwei verschiedene Wettbewerbskategorien haben:
1. Print- und Online-Journalismus
2. Fotojournalismus
Medienprofis und Fachleute für Diskriminierungsfragen ermitteln in jeder Wettbewerbskategorie 25 nationale Preisträgerinnen und Preisträger. Eine EU-Jury wird darüber hinaus EU-weit drei Gewinner aus beiden Kategorien (Print- und Online-Journalismus und Fotojournalismus) auswählen. Die Beiträge werden nach ihrem Nachrichtenwert, ihrer Relevanz, ihrem Rechercheumfang, ihrer Originalität und Kreativität sowie der Bedeutung für die breite Öffentlichkeit beurteilt.
Wer kann teilnehmen?
Der Journalistenpreis 2005 richtet sich an Print- und Online-Journalisten, Fotojournalisten und Fotografen aller 25 EU-Mitgliedsstaaten. Die Print- und Online-Beiträge müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2005 veröffentlicht worden sein, und die Hauptredaktion des Mediums, in welchem der Beitrag veröffentlicht wurde, muss ihren Sitz in einem der 25 EU-Mitgliedsstatten haben. Artikel können in den 20 offiziellen EU-Sprachen eingereicht werden.
Gewinnen Sie eine Reise in ein EU-Land Ihrer Wahl
Die drei EU-weiten Gesamtsieger einer jeden Kategorie gewinnen eine Studienreise in ein EU-Land ihrer Wahl, bei der ein auf Ihre journalistischen Interessen maßgeschneidertes Programm mit Freizeitgestaltung kombiniert werden kann. (Gesamtwert 12.000 Euro).
Einsendeschluss: 31. Dezember 2005
Weitere Informationen:
www.stop-discrimination.info
www.ja04.stop-discrimination.info/index.php?id=2294